Warum Psychotherapie als Selbstzahler?

Mehr Flexibilität und Privatsphäre

Sind Sie auf der Suche nach einem dringend benötigten Behandlungsplatz? Viele stoßen bei ihrer vergeblichen Suche nach einem Therapieplatz auf endlose Wartelisten oder erhalten keine Rückrufe trotz ihrer Bemühungen. Die Überlastung des Systems der psychotherapeutischen Versorgung ist für Klient*innen oft frustrierend und die Abrechnung über Krankenkassen begrenzt die Wahlmöglichkeiten auf spezifische Therapieansätze.

Als Selbstzahler haben Sie die Freiheit, selbst zu entscheiden, welcher Ansatz am besten zu Ihnen passt.

 

Einige Vorteile der Therapie als Selbstzahler sind:

  • Freiheit in der Methodenwahl: Therapeut*innen können die Methode anwenden, die zu Ihnen passt.
  • Schneller Zugang zur Behandlung: Klient*innen kommen schneller zu einem Erleben von „Ich kann selbst etwas für mich tun“.
  • Kürzere Behandlungsdauer: Selbstzahler-Therapien sind oft effizienter und dauern kürzer.
  • Reduzierte Stigmatisierung: Sie sind nicht Teil eines Krankenbehandlungs-Systems.
  • Selbstbestimmung über Kosten und Prioritäten: Sie entscheiden, was Ihnen Ihr Wohlbefinden wert ist.
  • Diskretion und Privatsphäre: Arbeitgeber und Krankenkasse erfahren nichts von Ihrer Therapie. Dies ist z.B. wichtig, falls Sie vorhaben, lebenslang verbeamtet zu werden, einen Wechsel der Krankenkasse oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben.

Als Behandler*in möchte ich methoden-integrativ arbeiten und Therapie anbieten, die ich je nach Behandlungsanlass zielführend, hilfreich und erfolgversprechend finde. Dabei ist es oft hinderlich, auf die Behandlungsmethoden der Krankenkasse festgelegt zu sein. Wie in der Krankenbehandlung, gilt auch in der Psychotherapie: Manchmal bringt die Kombination aus evidenzbasierter westlicher Medizin und den Methoden, die ganzheitlich und alternativ-medizinisch arbeiten, zusammen die besten Behandlungserfolge. Die Freiheit, das Welt- und Problem-Erklärungs-System von Klient*innen in der Therapie aufgreifen zu können, trägt ganz wesentlich zu einem Behandlungserfolg bei.

 

*Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.*



Monique Liyanage ist Mitglied bei der

Kammer für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Land Berlin (KöR)
Kurfürstendamm 184
10707 Berlin
http://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/